Vorgaben seitens des Prüfungsamtes

Das Landesprüfungsamt nimmt Stellung zur Nutzung von KI in den schriftlichen Arbeiten. Diese kann man unter dem Reiter Staatsprüfung „Hinweise für Prüferinnen und Prüfer“ finden.
Hinweise für Prüferinnen und PrüferEmpfehlenswert ist es ebenfalls die Auszubildenden bereits während der Ausbildung eine Versicherung mit „an die Hand“ zu geben, in der explizit der Einsatz von KI generierten Texten und Bildern erwähnt wird.
Ein Beispiel für schriftliche Planungen:
Versicherung:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Schriftliche Planung eigenständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen habe ich in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Das Gleiche gilt auch für beigegebene Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen. Verwendete KI-gestützte Schreib- und Bildwerkzeuge habe ich ebenfalls unter Angabe des Produktnamens, der Bezugsquelle und des genutzten Funktionsumfangs vollständig aufgeführt. Zudem ist der Prompting-Text, das KI Programm oder die App aufgeführt. Anfang und Ende von wörtlichen Textübernahmen habe ich durch öffnende und schließende Anführungszeichen, sinngemäße Übernahmen durch direkten Verweis auf die Verfasserin oder den Verfasser gekennzeichnet.
Datum und Unterschrift der / des Schreibenden